AGB/Datenschutz

AGB

 

§ 1 - Leistungsbeschreibung

1. Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings einfinden und dort Fotos erstellen. Die Fotografin ist stets bemüht, die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben der Kundschaft zu erstellen (und bei Feierlichkeiten insbesondere alle Gäste abzulichten).
2. Im Anschluss an das Shooting wird die Fotografin die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl treffen. 
Die ausgewählten Fotos werden der Kundschaft in digitaler und nachbearbeiteter Form übermittelt. Die Fotografin händigt keine Rohdaten ("Negative", Raw-Format) aus. Die Fotografin wird die ausgewählten Bilddateien über einen Zeitraum von einem Jahr auf einer externen Festplatte sichern. Nach Ablauf des Jahres und nach Beendigung des Auftrages steht es der Fotografin frei, die Fotodateien ohne vorherige Ankündigung zu löschen. 

Insoweit erklärt die Kundschaft bereits an dieser Stelle Ihre Zustimmung zur Löschung.

3. Die Fotografin wird die Fotodateien in eine Onlinegalerie von Picdrop hochladen und der Kundschaft per Email einen Zugangslink senden, wo sie sich für mindestens 7 Tage ihre Bilder ansehen können. Den separaten Downloadlink wird die Fotografin der Kundschaft ebenfalls per Email zukommen lassen. Die Kundschaft ist sich dessen bewusst, dass es sich bei der geschützten Online Datenbank um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Die Kundschaft ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden.

4. Soweit die Kundschaft der Fotografin Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es der Kundschaft
dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Die Kundschaft versichert der Fotografin dies bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, sodass sich die Fotografin diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.

 


§ 2 – Honorar

1. Mindestens 40 % des Honorars sind bei Vertragsunterzeichnung im Voraus zur Zahlung fällig. Nach Erhalt des Vorschusses wird die Fotografin die verbindliche Teilnahme an dem Fotoshooting erklären. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses besteht nur nach Maßgabe des § 3 dieses Vertrags. Falls nicht anders vereinbart, ist die Restzahlung spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Termin zu leisten.
2. Etwaige Auslagen werden im Nachgang des Fotoshootings fällig. Bis zur vollständigen Zahlung des Honorars macht die Fotografin von ihrem Zurückbehaltungsrecht an den Fotodateien Gebrauch. Eine Übermittlung der Fotodateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars.
3. Bei Abrechnung der tatsächlich geleisteten Arbeit (Shooting, Nachbearbeitung, etwaige Auslagen) fällt das Resthonorar 7 Tage nach Rechnungserhalt an.

 


§ 3 – Nichtzustandekommen des Fotoshooting

1. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes, der außerhalb der Macht der Fotografin liegt (z.B. Schlechtwetter, Erkrankung der Kundschaft, Erkrankung der Fotografin, etc.), nicht zustande, so besteht für die Fotografin ein Anspruch auf Einbehaltung des Vorschusses in Höhe von 30 % des Honorars. Diese Anzahlung bleibt bestehen, bis ein neuer Termin zustande kommt.

2. Kommt das Fotoshooting aufgrund eines Umstandes, welcher nicht in §4.1 genannt wurde, nicht zustande (z.B. Trennung kurz vor Hochzeit, Nichterscheinen zum Termin, Absage 48h vor Termin, etc.) so besteht für die Fotografin ein Anspruch auf Einbehaltung des Vorschusses in Höhe von 30% des Honorars zuzüglich einer Entschädigungssumme von weiteren 30% des vollen Honorars. In diesen Fällen bleibt die Anzahlung nicht bestehen. (Wird die Hochzeit maximal 4 Wochen vor
dem Termin abgesagt sowie jegliche andere Shootings 7 Tage vor Termin ohne neue
Terminvereinbarung, so berechnet die Fotografin lediglich die 30% Anzahlung!)
Dies entspricht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge weniger als dem zu erwartenden Schaden der Fotografin aufgrund des Auftragsverlust und der damit einhergehenden Freihaltung des Termins.

3. Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings in der Macht der Fotografin, so ist sie zur Rückzahlung des Vorschusses verpflichtet. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht zugunsten der Kundschaft jedoch nur, wenn die Fotografin das Nichtzustandekommen zu vertreten hat, wobei sie diesbezüglich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftbar zu machen ist. Im Übrigen findet § 5 Anwendung. Insbesondere lösen Versagungsgründe wegen eigener Krankheit oder Krankheit naher Angehöriger keine Haftung aus.

 


§ 4 – Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Urheber der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt die Fotografin. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Kunden (z.B. Fotoalben und Social Media) in unveränderter Form für private Zwecke genutzt werden. Insoweit überträgt die Fotografin der Kundschaft mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht.
2. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden, was laut §13 UrhG ihr Recht ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

3. Eine Nachbearbeitung (Zuschneiden, nutzen eines Filters etc) der Fotodateien oder Fotos sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt das schriftliche Einverständnis der Fotografin voraus(§14 UrhG).
4. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die entstandenen Bilder online und offline (z.B. als Expertise auf der Internetseite der Fotografin oder bei Facebook, Instagram etc.) für ihre Eigenwerbung zu nutzen. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies vertraglich festgehalten werden!

 


§ 5 - Haftungsausschluss

Die Haftung der Fotografin ist -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fotografin beruhen.

 

 

§ 6 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 


§7 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder/und undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 Datenschutz

 

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Ich behandle Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die Nutzung meiner Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf meinen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann.  Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Cookies

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Server-Log-Files

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Konto deaktivieren oder die Erfassung Ihrer Daten durch Google Analytics wie im Punkt “Widerspruch gegen Datenerfassung” dargestellt generell untersagen.

 

Facebook-Plugins (Like-Button)

Auf meinen Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks

Facebook, Anbieter Facebook Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, California 94025, USA, integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem "Like-Button" ("Gefällt mir") auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn Sie meine Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP- Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook "Like-Button" anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem

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Instagram

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